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Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2024 – Bedeutung für 2025
Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2024 + Bedeutung für 2025
Auch wenn mit dem Ampel-Aus einige Gesetzesvorhaben der Diskontinuität zum Opfer fallen, hat das Jahr 2024 insgesamt mit einer Vielzahl interessanter Entwicklungen für das Unternehmensrecht aufgewartet.
Die bedeutendsten Entwicklungen beleuchtet die DER BETRIEB-Beilage „Unternehmensrelevante Rechtsentwicklungen 2024 – Bedeutung für 2025“.

Die Autorinnen und Autoren stellen darin nicht nur die Entwicklungen in den unternehmensrelevanten Rechtsbereichen dar, sie gehen auch auf sich abzeichnende Entwicklungen ein, die das rechtliche Umfeld für Unternehmen im kommenden Jahr erheblich beeinflussen werden.
Damit gibt die Beilage von DER BETRIEB eine verlässliche Orientierung in der dynamischen Welt des Unternehmensrechts.
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Beilage zu DER BETRIEB Heft Nr. 51-52 vom 16. Dezember 2024.
Diese Beilage enthält:
Im Paket enthalten: Vier Ausgaben (Print & Digital) & Beilage (PDF)

Aktualität und Kompetenz machen DER BETRIEB seit über 75 Jahren zur Pflichtlektüre für Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Fachanwälte und Entscheidungsträger aus den Fachabteilungen Steuern, Recht, Personal, Controlling und Finanzbuchhaltung in Unternehmen.
DER BETRIEB informiert wöchentlich in den Themenbereichen Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht und hilft, Entscheidungen nicht isoliert aus der Sicht nur eines Fachgebietes zu treffen.
Damit ermöglicht er einen verlässlichen Gesamtüberblick in einem Umfeld, das von einer ständigen Informationsflut geprägt ist und ermöglicht es Entscheidern, regelmäßig über den Tellerrand der eigenen Spezialisierung hinauszuschauen.
Herausgeber, Fachbeirat und Autorenschaft stehen für ausgezeichnete Qualität in den einzelnen Themenbereichen.
Die hohe redaktionelle Qualität und kontinuierliche Produktentwicklung sind die Erfolgskomponenten von DER BETRIEB, mit denen er sich in seiner anspruchsvollen Zielgruppe einen erstklassigen Ruf erarbeitet hat.

Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger forscht seit 2014 als Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insb. Controlling und Accounting, an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zu neuen Entwicklungen der Unternehmenssteuerung. Zuvor hatte sie seit 2002 den Lehrstuhl für Controlling an der Justus-Liebig-Universität Gießen inne.
Sie ist zudem Affiliate Professor an der Bucerius Law School. 2003 wurde sie mit dem Österreichischen Controller-Preis ausgezeichnet. Prof. Dr. Weißenberger leitete den Verband der Hochschullehrerinnen und -lehrer für Betriebswirtschaft (VHB, 2013-2016) und ist derzeit Mitglied im Vorstand der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, im DFG-Expertengremium zum Aufbau einer nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und im Aufsichtsrat der Warth & Klein Grant Thornton AG.
Als Autorin einer Vielzahl wissenschaftlicher Fachbeiträge sowie des Sachbuchs „Erfolgsfaktor BWL“ vertritt sie die These, dass betriebswirtschaftliches Führungswissen nicht nur Unternehmen im Wettbewerb erfolgreich macht, sondern auch unverzichtbarer Innovationsmotor für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft ist.

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff begann seine juristische Karriere 1987 in der Finanzgerichtsbarkeit. Von 1992 bis 1996 war er zugleich Richter am Oberverwaltungsgericht und stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. 1997 wurde er als Richter an den Bundesfinanzhof berufen. Von Januar 2001 bis Ende Oktober 2011 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat). Am 31.10.2011 wurde er zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt. Dieses Amt übte er bis zu seiner Pensionierung am 31.07.2020 aus.
Prof. Dr. h.c. Mellinghoff leitet derzeit das Zentrum für Digitalisierung des Steuerrechts der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMUDigiTax) und ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts Finanzen und Steuern e.V. (ifst).
Er ist Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender mehrerer steuerrechtlicher und juristischer Vereinigungen, u.a. im Beirat der Berliner Steuergespräche, im Vorstand der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und im Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Verfassungsrecht und zum Steuerrecht sowie Mitherausgeber eines Großkommentars zum Einkommensteuergesetz.

Prof. Dr. Johanna Hey ist seit 2006 Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln. Zuvor hatte sie von 2002 bis 2006 den Lehrstuhl für Unternehmenssteuerrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf inne.
Als Juristin ist sie darüber hinaus seit 2006 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen und seit 2008 als gesamtverantwortliche Herausgeberin des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/Heuer/Raupach tätig. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, deutsche Vertreterin im Permanent Scientific Committe der International Fiscal Association (IFA) sowie Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentags.
Er ist Mitherausgeber und Autor verschiedener Handbücher und Kommentare zum Personengesellschafts-, GmbH-, Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie Mitherausgeber verschiedener Fachzeitschriften. Seit dem Jahr 2004 gehört er dem Herausgeberkreis von Der Aufsichtsrat an.

Ihre Forschungsschwerpunkte sind das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie das Unternehmensrecht mit Schwerpunkt Recht der Familienunternehmen. Prof. Dr. Uffmann ist u.a. Mitherausgeberin und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA), Mitglied des wissenschaftlichen Direktoriums des Instituts für Unternehmensführung (ifu) an der Ruhr-Universität Bochum, Mitglied des 2018 gegründeten Hamburger Kreises Recht der Familienunternehmen sowie des wissenschaftlichen Beirats des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law School.

Prof. Dr. Franceska Werth ist Richterin am BFH. Sie ist in dem für die Besteuerung von Kapitaleinkünften und von Freiberuflern zuständigen VIII. Senat des BFH tätig. Weiterhin hat sie als Honorarprofessorin einen Lehrauftrag zum Steuerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inne. Sie ist Mitglied im wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts und Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im Steuerrecht.


Ass.jur Sixten Abeling
Chefredakteur
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Ass.jur Philipp Anspach
Ressort Steuerrecht
"Wer das Steuerrecht seine Berufung nennt, der kommt an DER BETRIEB nicht vorbei."

Ass.jur Frauke Nitschke
Ressort Wirtschaftsrecht
"Das Wirtschaftsrecht mit seinen vielen Rechtsgebieten ist komplex: das Neueste im Blick zu behalten eine Herausforderung. Mit DER BETRIEB behalten Sie den Überblick!"

Ass.jur Anna Viola Bücker
Ressort Arbeitsrecht
„Das Arbeitsrecht umfasst viele für die Praxis spannende Facetten – von der Arbeitnehmerüberlassung bis zum Zeugnisrecht. DER BETRIEB beleuchtet dabei auch die für informierte Entscheidungen wichtigen Nischenthemen wie die betriebliche Altersversorgung oder das Sozialversicherungsrecht.“

Dipl.-Kfm./ Dipl.-Volksw.
Sebastian Boochs
Ressort Betriebswirtschaft
"Von Controlling, über Rechnungslegung, Nachhaltigkeitsreporting bis zur Prüfung beleuchtet der Betriebswirtschaftsteil von DER BETRIEB die relevanten Entwicklungen, damit Sie rechtssicher bilanzieren können"
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