DER BETRIEB

Das Wichtigste aus Betriebswirtschaft, Steuerrecht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht.

Betriebliche Altersversorgung aus vier Blickwinkeln beleuchtet

DER BETRIEB befasst sich im Doppelheft 23-24 intensiv mit dem Thema "Betriebliche Altersversorgung" und beleuchtet es aus den für die Zeitschrift typischen vier Blickwinkeln: 

Steuerrecht, Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Bilanzrecht


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Ass.jur Anna Viola Bücker

Heft 23-24/2025

Tagtäglich begegnen sie uns in der Presse – die Berichte über Altersarmut und Rentner, die sich ihre Miete nicht mehr leisten können. Die Gefahr von Altersarmut ist dabei laut den Daten des Statistischen Bundesamts real: Die Armutsgefährdungsquote bei den über 65-Jährigen erreichte im Jahr 2024 einen Rekordwert von 19,6%. Dies bedeutet, dass knapp 3,5 Mio. Rentner von Armut bedroht sind.

Eine gute Möglichkeit zur ergänzenden Altersvorsorge stellt insoweit die betriebliche Altersversorgung (bAV) dar. Grund genug, dass wir uns in der vorliegenden Ausgabe über die Ressorts hinweg aus verschiedenen Blickwinkeln diesem Thema widmet. Zunächst zu den steuerrechtlichen wie auch betriebswirtschaftlichen Überlegungen in Bezug auf die Auslagerung von Pensionsverpflichtungen, konkret von Mund/Wiederspan zu den Chancen und Risiken von Pensionsfonds sowie von Lermen-Kothen/Bartsch/Heyland/Tietjen zur Rentnergesellschaft mit Pension Buy-Out.

Grundlegend zudem im Wirtschaftsrecht von Hinrichs/Ultsch zur Rechtsprechung zur bAV in der Insolvenz. Aus schwerpunktmäßig arbeitsrechtlicher Sicht beleuchten Beste/Haßlöcher/Meurs/Walthierer flexible Gestaltungsmodelle für den Übergang in den Ruhestand und analysieren Böglmüller/Wallenstein das Urteil des BAG zur Möglichkeit der tarifvertraglichen Abänderung von Versorgungszusagen.

Last but not least findet sich das Urteil des BAG zur Verjährung auf den Pensions-Sicherungs-Verein übergegangener und kapitalisierter Ansprüche.


Doppelheft 23-24 – Betriebliche Altersversorgung im Überblick

Aus den Blickwinkeln der vier Bereiche: 

Steuerrecht, Arbeitsrecht, Wirtschaftsrecht und Betriebswirtschaft

Ass.jur Sixten Abeling

Ass.jur Philipp Anspach

Ass.jur Anna Viola Bücker

Ass.jur Frauke Nitschke

Dipl.-Kfm./ Dipl.-Volksw. Sebastian Boochs


Rentenverantwortung im Mittelstand: Chancen und Risiken durch die Nutzung von Pensionsfonds

Michelle Mund, M.Sc. / Edmund Wiederspan, M.Sc.

Den bedeutendsten Durchführungsweg der betrieblichen Altersversorgung stellt die Direktzusage dar. Diese ist jedoch mit administrativen Herausforderungen verbunden. Die Übertragung auf einen Pensionsfonds stellt eine mögliche Entlastung des Personalbereichs dar. Die Autoren erörtern, welche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte es hierbei zu beachten gilt und welche Vor- und Nachteile sich aus Arbeitnehmer- und Arbeitgebersicht ergeben.


De-Risking von Pensionsverpflichtungen: Auslagerung in Rentnergesellschaft mit Pension Buy-Out

RAin Isabella Lermen-Kothen / WP Hendrik Bartsch / RA Dr. Thomas Heyland / Frank Tietjen

In der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Lage suchen Unternehmen verstärkt nach Möglichkeiten, Kosten zu senken, eine höhere finanzielle Planbarkeit zu erreichen und die bilanziellen Risiken zu vermindern (De-Risking). In jüngerer Vergangenheit zeigt sich speziell im Bereich der betrieblichen Altersversorgung u.a. eine verstärkte Nachfrage nach der Auslagerung von Pensionsverpflichtungen in sog. „Rentnergesellschaften“, häufig auch i.V.m. einem sog. „Pension Buy-Out“, d.h. einer anschließenden Veräußerung der Anteile an der Rentnergesellschaft an einen auf die Übernahme von Pensionsverpflichtungen spezialisierten Risikoträger außerhalb des eigenen Konzernverbundes („ Anbieter“). Hierbei sind arbeits- und gesellschaftsrechtliche Aspekte ebenso zu beachten wie bilanzielle und steuerliche Gesichtspunkte. 


„Mehr Flexibilität wagen!“ – Flexible Gestaltungsmodelle für den Übergang in den Ruhestand - Arbeits- und sozialversicherungsrechtliche Betrachtung

Sven Beste / RA Dr. iur. Thomas Haßlöcher / Dr. rer. oec. Katharina Meurs / RA Sebastian Walthierer

Durch den Wegfall der Hinzuverdienstgrenzen ergeben sich für Arbeitnehmer starke Anreize, die letzte Phase des Arbeitslebens und den Übergang in den Ruhestand neu zu gestalten. Flexibilität spielt dabei eine immer größere Rolle. Das Aufeinandertreffen von Arbeitszeiten und arbeitsfreien Zeiten und damit das Nebeneinander von Arbeitsentgelt und anderen Leistungen zwingen die betriebliche Praxis zu tragfähigen Lösungen. Die Verfasser geben im vorliegenden ersten Teil einen Überblick über mögliche Gestaltungen und beleuchten diese vor dem arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Hintergrund. Im Mittelpunkt stehen hierbei die sog. Flexirente und Zeitwertkonten. In einem zweiten Teil soll die beitragsrechtliche Dimension in der Sozialversicherung im Mittelpunkt stehen. Insgesamt möchten die Verfasser für eine zeitgemäße Sicht auf Arbeitsleben und Ruhestand werben.


Aktuelle Rechtsprechung zur betrieblichen Altersversorgung in der Insolvenz

Dr. Lars Hinrichs / Elisa Ultsch

Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist in der Insolvenz des Arbeitgebers regelmäßig von erheblicher Bedeutung. Zum einen sind insbesondere die Einstandspflicht des Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit als gesetzlich bestimmter Träger der Insolvenzsicherung und deren Folgen zu klären. Zum anderen hat der Insolvenzverwalter unter anderem zu prüfen, inwieweit einzelne Rechtspositionen aus bAV-Zusagen zur Insolvenzmasse gehören und für die Befriedigung sämtlicher Gläubiger nutzbar zu machen sind. Die bAV in der Insolvenz beschäftigt daher regelmäßig die Gerichte. Berichtet wird über ausgewählte Entscheidungen der letzten zwei Jahre.


Alle Vorteile im Überblick:

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Renommierte Herausgeber

Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger

Prof. Dr. Barbara E. Weißenberger forscht seit 2014 als Professorin für Betriebswirtschaftslehre, insb. Controlling und Accounting, an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf zu neuen Entwicklungen der Unternehmenssteuerung. Zuvor hatte sie seit 2002 den Lehrstuhl für Controlling an der Justus-Liebig-Universität Gießen inne.

Sie ist zudem Affiliate Professor an der Bucerius Law School. 2003 wurde sie mit dem Österreichischen Controller-Preis ausgezeichnet. Prof. Dr. Weißenberger leitete den Verband der Hochschullehrerinnen und -lehrer für Betriebswirtschaft (VHB, 2013-2016) und ist derzeit Mitglied im Vorstand der Schmalenbach-Gesellschaft für Betriebswirtschaft, im DFG-Expertengremium zum Aufbau einer nationalen Forschungsdateninfrastruktur (NFDI) und im Aufsichtsrat der Warth & Klein Grant Thornton AG.

Als Autorin einer Vielzahl wissenschaftlicher Fachbeiträge sowie des Sachbuchs „Erfolgsfaktor BWL“ vertritt sie die These, dass betriebswirtschaftliches Führungswissen nicht nur Unternehmen im Wettbewerb erfolgreich macht, sondern auch unverzichtbarer Innovationsmotor für eine nachhaltige Wirtschaft und Gesellschaft ist.

Prof. Dr. h. c. Rudolf Mellinghoff

Prof. Dr. h.c. Rudolf Mellinghoff begann seine juristische Karriere 1987 in der Finanzgerichtsbarkeit. Von 1992 bis 1996 war er zugleich Richter am Oberverwaltungsgericht und stellvertretendes Mitglied des Landesverfassungsgerichts Mecklenburg-Vorpommern. 1997 wurde er als Richter an den Bundesfinanzhof berufen. Von Januar 2001 bis Ende Oktober 2011 war er Richter des Bundesverfassungsgerichts (Zweiter Senat). Am 31.10.2011 wurde er zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs ernannt. Dieses Amt übte er bis zu seiner Pensionierung am 31.07.2020 aus.

Prof. Dr. h.c. Mellinghoff leitet derzeit das Zentrum für Digitalisierung des Steuerrechts der Ludwig-Maximilians-Universität München (LMUDigiTax) und ist wissenschaftlicher Direktor des Instituts Finanzen und Steuern e.V. (ifst).

Er ist Vorsitzender und stellvertretender Vorsitzender mehrerer steuerrechtlicher und juristischer Vereinigungen, u.a. im Beirat der Berliner Steuergespräche, im Vorstand der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft und im Präsidium der Deutschen Sektion der Internationalen Juristenkommission. Er ist Autor zahlreicher Veröffentlichungen zum Verfassungsrecht und zum Steuerrecht sowie Mitherausgeber eines Großkommentars zum Einkommensteuergesetz.

Prof. Dr. Johanna Hey

Prof. Dr. Johanna Hey ist seit 2006 Direktorin des Instituts für Steuerrecht an der Universität zu Köln. Zuvor hatte sie von 2002 bis 2006 den Lehrstuhl für Unternehmenssteuerrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf inne.

Als Juristin ist sie darüber hinaus seit 2006 Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium der Finanzen und seit 2008 als gesamtverantwortliche Herausgeberin des EStG/KStG-Kommentars Herrmann/Heuer/Raupach tätig. Sie ist stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Steuerjuristischen Gesellschaft, deutsche Vertreterin im Permanent Scientific Committe der International Fiscal Association (IFA) sowie Mitglied der ständigen Deputation des Deutschen Juristentags.

Prof. Dr. Dr. h. c. Dr. h. c. Holger Fleischer

Prof. Dr. Dr. h.c. Dr. h.c. Holger Fleischer, Dipl.-Kfm., LL.M. (Michigan), ist seit 2009 Direktor am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht in Hamburg und Affiliate Professor an der Bucerius Law School. Zuvor war er Universitätsprofessor in Göttingen (2000-2003) und Bonn (2003-2009). Seine Forschungsschwerpunkte sind Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, Handelsrecht einschließlich Bilanzrecht, Rechtsökonomie, Rechtsvergleichung und Methodenlehre. 


Er ist Mitherausgeber und Autor verschiedener Handbücher und Kommentare zum Personengesellschafts-, GmbH-, Aktien- und Kapitalmarktrecht sowie Mitherausgeber verschiedener Fachzeitschriften. Seit dem Jahr 2004 gehört er dem Herausgeberkreis von Der Aufsichtsrat an.

Prof. Dr. Katharina Uffmann

Prof. Dr. Katharina Uffmann ist seit 2016 Inhaberin des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Unternehmensrecht und Recht der Familienunternehmen an der Ruhr-Universität Bochum. Von 2014 bis 2016 hatte sie den vom Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft geförderten WIFU-Stiftungslehrstuhl für Wirtschaftsrecht, Arbeitsrecht und Recht der Familienunternehmen an der Fakultät für Wirtschaftswissenschaft der Universität Witten/Herdecke inne. 


Ihre Forschungsschwerpunkte sind das individuelle und kollektive Arbeitsrecht sowie das Unternehmensrecht mit Schwerpunkt Recht der Familienunternehmen. Prof. Dr. Uffmann ist u.a. Mitherausgeberin und Mitglied des wissenschaftlichen Beirats der Zeitschrift für Arbeitsrecht (ZfA), Mitglied des wissenschaftlichen Direktoriums des Instituts für Unternehmensführung (ifu) an der Ruhr-Universität Bochum, Mitglied des 2018 gegründeten Hamburger Kreises Recht der Familienunternehmen sowie des wissenschaftlichen Beirats des Notarrechtlichen Zentrums Familienunternehmen der Bucerius Law School.

Prof. Dr. Franceska Werth

Prof. Dr. Franceska Werth ist Richterin am BFH. Sie ist in dem für die Besteuerung von Kapitaleinkünften und von Freiberuflern zuständigen VIII. Senat des BFH tätig. Weiterhin hat sie als Honorarprofessorin einen Lehrauftrag zum Steuerrecht an der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg inne. Sie ist Mitglied im wissenschaftlichen Arbeitskreis „Steuerrecht“ des DWS-Instituts und Autorin zahlreicher Veröffentlichungen im Steuerrecht.

Dr. Monika Wünnemann

Dr. Monika Wünnemann ist Head of Tax and Finance des Bundesverband der Deutschen Industrie e.V. (BDI). Im Weiteren ist sie Mitgründerin des IDSt und Tax Pioneers. Als Vorstandsmitglied ist sie im IFA Germany und IfSt tätig.

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